Führerscheinklassen
Klasse B
Mindestalter für die Klasse B ist 18, mit Ausnahme vom „Begleiteten Fahren ab 17“.
Mit eingeschlossene Klassen: L, AM.
Was darf ich fahren?
- Kfz (außer Krafträder) bis 3,5 t zGM
- bis 8 Sitzplätze + Fahrersitz
- Anhänger bis 750 kg zGM oder
- Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM des Zuges nicht über 3,5 t liegt
Klasse BE
Mindestalter für die Klasse BE ist 18.
Was darf ich fahren?
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Klasse B fällt
- zGM des Anhängers darf nicht über 3,5 t liegen
Klasse A
Klasse A
Mindestalter für die Klasse A1 ist 16. (wird von uns nicht angeboten)
Mit eingeschlossene Klasse: AM.
Was darf ich fahren?
- Krafträder mit Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 KW, max. Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg
- Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen Motorleistung 15 kW. Leistungseinschränkung bis 45 km/h bbH entfällt.
Klasse A2 (beschränkt max. 35 KW)
Mindestalter für die Klasse A (b) ist 18.
Mit eingeschlossene Klassen: A1, AM.
Was darf ich fahren?
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
- Besonderheit: Nennleistung bis max. 35 kW u. Verhältnis Leistung / Leergewicht von max.0,2 kW/kg für die ersten 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. Alle, die bereits seit zwei Jahren einen A1 Führerschein besitzen, müssen nur eine praktische Prüfung ablegen.
Klasse A (unbeschränkt)
Mindestalter für die Klasse A (direkt) ist 24.
Mit eingeschlossene Klassen: A1, AM.
Was darf ich fahren?
- Krafträder > 45 km/h bbH, mehr als 35 kW Motorleistung und Leistungsgewicht > 0,2 kW/kg
- Kraftfahrzeuge Hubraum > 50 ccm und Motorleistung > 15 kW