Ausbildung
Klasse B

Mindestalter für die Klasse B ist 18, mit Ausnahme vom „Begleiteten Fahren ab 17“.
Mit eingeschlossene Klassen: L, AM.
Was darf ich fahren?
Mit eingeschlossene Klassen: L, AM.
Was darf ich fahren?
- Kfz (außer Krafträder) bis 3,5 t zGM
- bis 8 Sitzplätze + Fahrersitz
- Anhänger bis 750 kg zGM oder
- Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zGM des Zuges nicht über 3,5 t liegt
Klasse AM

Mindestalter für die Klasse AM ist 16.
Was darf ich fahren?
Was darf ich fahren?
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Hilfsmotor kann Elektromotor bis max. 4 kW Nennleistung oder ein Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm sein. In beiden Varianten max. 45 km/h bbH.)
- Dreirädrige Kleinkrafträder, Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h und
- Fremdzündungsmotor Hubraum unter 50 ccm
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
- Andere Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung
- Leichtkraftfahrzeuge Leermasse max. 350 kg, bei Elektromotor Maximalgewicht exklusive der Batterie
Klasse BE

Mindestalter für die Klasse BE ist 18.
Was darf ich fahren?
Was darf ich fahren?
- Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Klasse B fällt
- zGM des Anhängers darf nicht über 3,5 t liegen
Klasse A

Klasse A1 » Klick für mehr Infos
Mindestalter für die Klasse A1 ist 16.
Mit eingeschlossene Klasse: AM.
Was darf ich fahren?
Mit eingeschlossene Klasse: AM.
Was darf ich fahren?
- Krafträder mit Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 KW, max. Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg.
- Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen Motorleistung 15 kW. Leistungseinschränkung bis 45 km/h bbH entfällt.
Klasse A2 (beschränkt max. 35 KW) » Klick für mehr Infos
Mindestalter für die Klasse A (b) ist 18.
Mit eingeschlossene Klassen: A1, AM.
Was darf ich fahren?
Mit eingeschlossene Klassen: A1, AM.
Was darf ich fahren?
- Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
- Besonderheit: Nennleistung bis max. 35 kW u. Verhältnis Leistung / Leergewicht von max.0,2 kW/kg für die ersten 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. Alle, die bereits seit zwei Jahren einen A1 Führerschein besitzen, müssen nur eine praktische Prüfung abglegen.
Klasse A (unbeschränkt)
Mindestalter für die Klasse A (direkt) ist 24. Mit eingeschlossene Klassen: A1, M.Was darf ich fahren?
- Krafträder > 45 km/h bbH, mehr als 35 kW Motorleistung und Leistungsgewicht > 0,2 kW/kg
- Kraftfahrzeuge Hubraum > 50 ccm und Motorleistung > 15 kW.
Preise

Da Du sicher auch erfahren möchtest, wie sich die einzelnen Preise zusammensetzen, um endlich Deine Fahrerlaubnis in Händen halten zu dürfen, kommst Du einfach ganz unverbindlich vorbei und wir besprechen alles. Wir freuen uns auf Dich 😉